Rezension von den Fachanwälten für Familienrecht Herrn Tilman Kristen und Herrn Ernst – Rüdiger Kristen zum Internetkommentar Dr. von Göler im Bereich des Familienrechts

Die Rezension der im Familienrecht spezialisierten Sozietät Kristen Kraeft van Lier (Fachanwälte im Familienrecht) stellt den -von diversen Autoren erstellten- Bereich des Familienrechts im Überblick dar und ordnet die Besonderheiten im Vergleich zu gedruckten Werken ein.

Rechtsanwälte Ernst-Rüdiger Kristen und Tilman Kristen

Ende 2014 ist der BGB. Kommentar.de unter der gleichlautenden Internetadresse erschienen, welcher neben den Rechtsgebieten des Allgemeinen Teils, dem Recht der Schuldverhältnisse, dem Sachenrecht sowie dem Erbrecht auch einen inzwischen umfassenden Teil des Familienrechts beinhaltet. Der Internetkommentar Dr. von Göler ist frei verfügbar und seine Inhalte kostenlos sowie ohne Registrierung für Jedermann zugänglich. Im Bereich des Familienrechtes umfasst der Internetkommentar Dr. von Göler mit Kommentierungen zu den Themengebieten Verlöbnis, Eingehung und Aufhebung der Ehe, Wiederverheiratung nach Todesfall, Wirkungen der Ehe im Allgemeinen, Eheliches Güterrecht, Scheidung der Ehe und kirchliche Verpflichtungen bereits ein breites Spektrum des Familienrechts, das sich stetig erweitert. Beispielhaft haben wir uns die Kommentierungen zum gesetzliches Güterrecht genauer angesehen. Hierbei fällt auf, dass die Kommentierungen ausschließlich von Experten im Bereich des Familienrechts wie dem sehr geschätzten Kollegen Rechtsanwalt Uecker von der auf das Familienrecht spezialisierten Kanzlei Schneider Stein & Partner aus Hamburg geschrieben wurden. Die Kommentierung von Rechtsanwalt Uecker zur gesetzlichen Vorschrift des § 1375 BGB besteht nach Wiedergabe des Gesetzestextes aus einem Abschnitt für Nichtjuristen sowie aus Expertenhinweisen für Juristen. Der Abschnitt für den Rechtsverkehr (für Nichtjuristen) nennt präzise die wichtigsten Begriffe sowie Erläuterungen zum Zugewinnausgleichsanspruch, Zugewinn, Endvermögen, Stichtag für die Berechnung des Endvermögens, Hinzurechnung illoyaler Vermögensverfügungen sowie Negatives Endvermögen. Hierbei wird auch dem juristischen Laien die Systematik des gesetzlichen Güterrechts in einfachen Worten erläutert. Im Expertenteil werden die maßgeblichen Definitionen anhand von Rechtsprechung und Literatur aufgeführt sowie zusätzlich prozessuale Hinweise und Erläuterungen gegeben.

Die Kommentierung der langjährigen familienrechtlich spezialisierten Kanzlei Bergschneider Wolf & Kollegen zum § 1373 BGB liefert sogar im Abschnitt für die Nichtjuristen ein ausführliches Berechnungsbeispiel zum Zugewinnausgleich und erläutert die Unterscheidung von Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft. 

Nach genauer Betrachtung des familienrechtlichen Bereiches des Internetkommentars Dr. von Göler ist hervorzuheben, dass dieser nicht nur kostenfrei für Experten des jeweiligen Rechtsgebietes sowie ratsuchende Mandanten ist, sondern bereits inhaltlich eine echte Alternative zu den gedruckten Kommentaren darstellt. Der Internetkommentar Dr. von Göler ist einfach und gut im Internet auffindbar und leicht zu bedienen. Die einzelnen Rechtsgebiete sind sehr übersichtlich aufgebaut und man gelangt schnell und einfach zu den gewünschten Kommentierungen.

Es sind im Bereich des Familienrechtes bereits etliche wichtige Themen im präzisen und guten Überblick von herausragenden Experten dieses Rechtsgebietes kommentiert worden. Auch die technischen Möglichkeiten sind im Gegensatz zu gedruckten Kommentaren hervorzuheben. So findet sich sogar in der Kommentierung der sehr geschätzten Kollegen im Familienrecht Dr. Kleffmann & Partner ein Rechner zur Ermittlung des unterhaltspflichtigen Einkommens. Diese technischen Möglichkeiten kann ein gedruckter Kommentar nicht bieten. Auch sind die Nummern der Fußnoten anklickbar, so dass der Leser ohne Unterbrechung des Leseflusses schnell zur Fußnote und wieder zurück in den Volltext gelangt. In den Fußnoten sind zudem viele wichtige Entscheidungen und weitere Online – Quellen direkt verlinkt. Im Gegensatz zum gedruckten Kommentar bietet der Internetkommentar neben einer schnellen Volltextsuche und der Vernetzung mit weiterführenden Inhalten im Internet auch eine andere Aktualität. Der Autor kann jederzeit seine Kommentierung durch aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung aktualisieren.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich der Internetkommentar Dr. von Göler an zwei Zielgruppen wendet, nämlich neben dem Gesetzeskommentar, wie ihn die Experten in ihrem Rechtsgebiet kennen, einen zusätzlichen Bereich für den Rechtsverkehr für Nichtjuristen in einfachen Worten. Es sind bereits eine Vielzahl von wichtigen Themen und Gesetzesnormen im Familienrecht bearbeitet und von den herausragenden Experten in diesem Bereich kommentiert worden. Dem Mandanten erlaubt dies einen ersten und guten Einblick in das jeweilige Rechtsgebiet und in die Expertise des jeweiligen Fachanwaltes. Es bleibt zu hoffen, dass dieser vielversprechende Start durch zahlreiche weitere Kommentierungen durch die ausgewählten Experten ihres Rechtsgebietes wie bei Wikipedia fortgesetzt und im Bereich des Familienrechts weiter so überaus qualifiziert und präzise angereichert wird.

Im Familienrecht bereits veröffentlicht oder in Vorbereitung sind diese Kommentierungen:

SKW Schwarz Rechtsanwälte Herr Rechtsanwalt Christoph Meyer

Herr Rechtsanwalt Christoph Meyer
SKW Schwarz Rechtsanwälte

§ 1360 BGB, § 1360a BGB, § 1360b BGB

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Rechtsanwältin Barbara Ackermann-Sprenger, Rechtsanwälte BRP Renaud & Partner

Dr. Barbara Ackermann-Sprenger, BRP Renaud & Partner

§§ 1371, 1381, 1382

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Rechtsanwältin Dr. Ulrike Haibach

Dr. Ulrike Haibach, Haibach Rechtsanwälte, Notar

§ 1363 BGB

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Rechtsanwältin Dr. Dorothee Höcker, Kanzlei Ehlers & Feldmeier

Dr. Dorothee Höcker, Ehlers & Feldmeier

§§ 1364, 1383, 1384, 1385, 1386, 1387, 1388, 1390 BGB

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Rechtsanwalt Carsten Kleffmann von Dr. Kleffmann & Partner GbR

Dr. Carsten Kleffmann, Dr. Kleffmann & Partner GbR

§§ 1379, 1577, 1578, 1578a, 1578b BGB

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Rechtsanwalt Dr. Michael Küsgens, SWS Steinhauer Wilden Simon

Dr. Michael Küsgens, SWS Steinhauer Wilden Simon Anwaltssozietät

§§ 1565, 1566, 1567 BGB

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Anwältin Familienrecht Renate Maltry

Renate Maltry, Maltry Rechtsanwältinnen

§§ 1568a, 1580, 2057, 2209, 2247 BGB

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Rechtsanwalt Hans-Peter Peine

Hans-Peter Peine, Rittinger § Peine

§ 1365 BGB

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Rechtsanwältin Dr. Karin Schwegler

Dr. Karin Schwegler, Salleck + Partner Rechtsanwälte Patentanwalt

§ 1586b

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Rechtsanwältin Corinna Stiehl, § 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes

Corinna Stiehl, Schlatter Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB

§§ 1570

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Rechtsanwalt Gerd Uecker, Schneider Stein & Partner Partnergesellschaft mbB

Gerd Uecker, Schneider Stein & Partner Partnergesellschaft mbB

§§ 1375, 1376, 1377, 1408 BGB

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Rechtsanwältin Annette Wolf, Kanzlei Bergschneider, Wolf & Kollegen

Rechtsanwältin Anette Wolf, Kanzlei
Bergschneider, Wolf & Kollegen

§§ 1372, 1373, 1374 BGB

Fußnoten