Management-Blog
WirtschaftsWoche

Case-Study Teil 2:

Causa VW

Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?
Das sagt der Rechtsexperte:
Dr. Christian Rolf
Partner, Willkie Farr & Gallagher LLP

sprüche gegen Vertreter solventer (Groß-) Aktionäre bestehen und auch (politisch) durch­setzbar sind, kann hier nicht geprüft werden.

Eine Sondersituation bei VW ergibt sich im Übrigen durch die Beteiligung des Landes Nie­dersachsen, das nicht nur Großaktionär und über das VW-Gesetz weiter privilegiert ist, son­dern auch auf die von VW gezahlten Steuern angewiesen ist. Insbesondere die Auswirkun­gen für das Land Niedersachsen und seine Kommunen, die als Werksstandorte von hohen Gewerbesteuereinnahmen profitieren, sind keine abwägungsfähigen Kriterien für die Ent­scheidung einer Vorstandshaftung.



„Eine Sondersituation ist die Beteiligung des Landes Niedersachsen, denn man ist auch auf die von VW bezahlten Steuern angewiesen.“