sprüche gegen Vertreter solventer (Groß-) Aktionäre bestehen und auch (politisch) durchsetzbar sind, kann hier nicht geprüft werden.
Eine Sondersituation bei VW ergibt sich im Übrigen durch die Beteiligung des Landes Niedersachsen, das nicht nur Großaktionär und über das VW-Gesetz weiter privilegiert ist, sondern auch auf die von VW gezahlten Steuern angewiesen ist. Insbesondere die Auswirkungen für das Land Niedersachsen und seine Kommunen, die als Werksstandorte von hohen Gewerbesteuereinnahmen profitieren, sind keine abwägungsfähigen Kriterien für die Entscheidung einer Vorstandshaftung.
„Eine Sondersituation ist die Beteiligung des Landes Niedersachsen, denn man ist auch auf die von VW bezahlten Steuern angewiesen.“