Management-Blog
WirtschaftsWoche

Case-Study Teil 2:

Causa VW

Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?
Glossar
Das sagt der Rechtsexperte:
Dr. Christian Rolf
Partner, Willkie Farr & Gallagher LLP

Business Judgement Rule

Die Business Judgement Rule besagt, dass unternehmerische Ent­scheidungen auf angemessener Grundlage im Nachhinein nicht voll gerichtlich überprüfbar sind und dem Vorstand ein Entschei­dungsspielraum und damit auch „Irrtumspielraum“ zusteht, wenn er im Unternehmenswohl gehandelt hat. Die Haftung der Vor­stände für wirtschaftliche Fehlentscheidungen wird so begrenzt. Dieser Grundsatz erlaubt es jedoch nicht, Gesetze zu verletzen.

Compliance-System

Unter einem Compliance-System werden strukturierte organisato­rische Maßnahmen zur Sicherung eines rechtmäßigen Verhaltens des Unternehmens verstanden. Neben speziellen Vorschriften für einzelne Branchen (u.a. Banken) hängt der Aufbau von Com­pliance-Systemen stark von der Branche, der Größe des Unterneh­mens und etwaigen Vorfällen in der Vergangenheit ab und kann neben Anti-Korruptionsleitlinien, Whistleblower-Hotlines und vielem anderen mehr auch und eine personell unabhängig ausge­stattete Abteilung umfassen.

D&O-Versicherung (Directors-and- Officers-Versicherung)

D&O-Versicherungen, häufig als Manager-Haftpflichtversicherung bezeichnet, decken Schäden ab, die von leitenden Angestellten bei Ausübung ihrer Organtätigkeit verursacht werden. Es handelt sich um eine Art Berufshaftpflichtversicherung.

Legalitätspflicht

Die Legalitätspflicht wird aus mehreren Normen, insbesondere aus §§ 76 Abs. 3, 91 Abs. 2 und 93 Abs. 1 Satz 1 AktG hergeleitet und besagt, dass der Vorstand sich gesetzeskonform zu verhalten hat. Dies bedeutet, dass er insbesondere keine Gesetze brechen darf, um wirtschaftliche Profite zu steigern; dies gilt auch für dem Vor­stand selbst fremde Rechtsordnungen ausländischer Standorte.

Gewinnabschöpfung

Bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten kann die zuständige Be­hörde bzw. Gericht eine Gewinnabschöpfung vornehmen, d.h. die rechtswidrig erwirtschafteten Gewinne im Rahmen eines Bußgel­des berücksichtigen. Dahinter steht der Gedanke, dass das rechts­widrig handelnde Unternehmen auch nach einem Bußgeld nicht besser stehen soll, als ein rechtmäßig handelndes.

Verjährung

Verjährung bedeutet, dass ein grundsätzlich bestehender An­spruch nach dem Ablauf einer bestimmten Frist zur Wahrung des Rechtsfriedens nicht mehr durchgesetzt werden kann, sofern sich der Schuldner darauf beruft. Für Vorstandspflichtverletzungen im Aktienrecht betragen diese Fristen für börsennotierte Gesellschaf­ten zehn und für andere Aktiengesellschaften nach § 93 Abs. 6 AktG fünf Jahre.

Verjährungsver­zichtsvereinbarung

Eine Verjährungsverzichtsvereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger ist ein Vertrag, in dem der Schuldner erklärt, dass er bezüglich bestimmter Ansprüche des Gläubigers für einen be­stimmten Zeitraum auf die Einrede der Verjährung verzichtet.



„Besonderes Augenmerk muss der VW-Aufsichtsrat auf die 10-jährige Verjährungsfrist für Vorstandspflichtverlet­zungen legen.“