Autoren-Feedback: Gute Erfahrungen bei Autorin Dr. Britta Holdorf
Die Autoren und ihre Kontaktdaten sind in den Dr. von Göler Anwaltskommentaren stets über ihr Autorenprofil sichtbar. Potentielle Mandanten können so direkt Kontakt aufnehmen. Ohne Registrierung oder Nutzung von Formularen.
Ein großer Vorteil für Autoren und Rechtsrat suchende, denn so bleibt die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt von Anfang an unmittelbar und vertraulich. Umso mehr freuen wir uns, gelegentlich Erfahrungen wiedergeben zu können.
Da Mandatsanfragen die Autoren der Kommentare direkt erreichen, wir als Verlag diese also nicht sehen, freuen wir uns stets, wenn Autoren uns über ihre Erfahrungen informieren. Natürlich ganz besonders, wenn sie so positiv ausfallen, wie bei Fr. Dr. Holdorf.
Sie schrieb uns:
"Ich habe letztes Jahr mindestens ein Mandant im fünfstelligen Honorarbereich generiert, bei dem der Mandant über den Dr. von Göler Onlinekommentar zu mir gelangte und sich ausdrücklich darauf bezogen hatte. Als Autorin der ersten Stunde seit 2014 in den Anwaltskommentaren hat sich mein Engagement neben dem Veröffentlichungseffekt auch bereits wirtschaftlich sehr zufriedenstellend gelohnt. Ich bin äußerst begeistert von dem Projekt."
Dieses Ergebnis ist nicht verwunderlich, wurde die wertvolle Kommentierung von Frau Dr. Holdorf im Dr. von Göler Anwaltskommentar von Google doch recht erfolgreich indexiert. Nachstehend einige Beispiele für die hervorragende Plazierung in Suchmaschinen.
Beispiel: Britta Holdorf, B§H Dr. Britta Holdorf Rechtsanwältin
Google-Treffer
§ 278 - Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte
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- Vermutung Verschulden Erfüllungsgehilfe Geschäftsherr Beweislast (1. Treffer von 4.500 bei Google am 19.03.2019)
- Geschäftsherr Beweislast (3. Treffer von 28.100 bei Google am 19.03.2019)
- Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters (1. Treffer von 248.000 bei Google am 11.12.2018)
- § 278 BGB Auskunftsvertrag (1. Treffer von 3.920 bei Google am 19.03.2019)
- Sonderrechtsbeziehung beim Schuldner Verantwortlichkeit (1., 2. und 3. Treffer von 3.920 bei Google am 19.03.2019)
- Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte (1. Treffer von 170.000 bei Google am 19.03.2019)
- Schuldner Verantwortlichkeit Erfüllungsgehilfe (2. Treffer von 323.000 bei Google am 19.03.2019)
- Schuldverhältnis 278 (3. Treffer von 64.200 bei Google am 11.12.2018)
- § 278 BGB (3. Treffer von 857.000 bei Google am 19.03.2019)
- BGH, 13.11.1954 - II ZR 23/54 (9. und10. Treffer von 9 bei Google am 11.12.2018)
- in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden (9. Treffer von 368.000 bei Google am 19.03.2019)
- Haftung Schuldner für Dritte Anwalt (21. Treffer von 227.000 bei Google am 11.12.2018)
§ 280 - Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
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- Schadensersatz Berufspflichtverletzung (1. Treffer von 12.400 bei Google am 11.12.2018)
- Pflichtverletzung Verschulden (2. Treffer von 514.000 bei Google am 19.03.2019)
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bei Schulden (1. Treffer von 165.000 bei Google am 19.03.2019)
- Schadensersatz Abgrenzung Pflichtverletzung Verschulden (1. Treffer von 69.500 bei Google am 19.03.2019)
- 280 BGB (3. und 4. Treffer von 2.890.000 bei Google am 19.03.2019)
- Wer hat die Beweislast bei Pflichtverletzung Schulden (1. Treffer von 50.100 bei Google am 19.03.2019)
- Schadensersatz Arzt Pflichtverletzung (4. Treffer von 86.100 bei Google am 19.03.2019)
- Gläubiger kann Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen (1. Treffer von 273.000 bei Google am 19.03.2019)
- BGH vom 18.12.1981, V ZR 207/80 (8. Treffer von 105 bei Google am 19.03.2019)
- Schuldner verletzt eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis (3. Treffer von 94.900 bei Google am 19.03.2019)