Dr. Marion Frotscher
Mitglied der Geschäftsbereichsleitung Steuern und Recht,
Warth & Klein Grant Thornton AG
Mergers & Acquisitions
Dr. Mathias ReifPartner, Head of Corporate & M&A Doreen Meis
Rechtsanwältin
Beide: DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Zusammenfassung:
Die Folgen eines „harten "Brexit"" können von erheblicher
Bedeutung für die steuerliche Situation grenzüberschreitend tätiger Unternehmen sein. Der „"Brexit"" kann
dazu führen, dass bei unverändertem Geschäft ein
Unternehmen plötzlich mit einer erheblichen Mehrsteuerbelastung konfrontiert ist. Daher lohnt es sich gerade auch
für Aufsichtsgremien, sich jetzt schon mit etwaigen
Szenarien nach dem Austritt zu beschäftigen.
Dr. Marion Frotscher über möglicherweise gravierende
Konsequenzen durch den "Brexit".
„Harter "Brexit"“, „Norwegen-Modell“, Schweizer-Modell“
oder ein umfassendes Freihandelsabkommen nach dem
Vorbild Kanadas. In welche Richtung es gehen wird, das
werden erst die Ergebnisse der Austrittsverhandlungen
2018/19 zeigen. Abzusehen ist aber, dass es in einer
ganzen Reihe von wichtigen wirtschaftlichen Fragen zu
M&A, die auch den Aufsichtsrat betreffen werden, zu
entscheidenden Veränderungen gegenüber der bisherigen
Praxis kommen wird.
Eine Analyse von Dr. Mathias Reif und Doreen Meis.