Die betriebswirtschaftliche Sicht:
Prof. Christian StrengerHHL Leipzig Graduate School of Management
Prof. Christian Strenger hat als Privataktionär der
Volkswagen AG bei der Hauptversammlung 2016 mehrere
Gegenanträge eingebracht. In diesen Gegenanträgen
geht es zum einen um die von der VW-Verwaltung
beantragte Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für
das Geschäftsjahr 2015, in dem der Diesel-Skandal
zutage getreten ist, zum anderen um die mangelnde
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats von Volkswagen und
um die Boni der Manager.
Welche Folgen hat das für die Betroffenen?
Die rechtliche Sicht:
Michael FalterRechtsanwalt, DWF
Die von Prof. Strenger eingebrachten Gegenanträge sind
in der VW-Hauptversammlung abgelehnt worden. Aber
sowohl die mit Mehrheit beschlossene Entlastung von
Vorstand und Aufsichtsrat als auch die Wahl von Frau
Falkengren in den Aufsichtsrat dürften anfechtbar sein.
Dagegen dürfte die Wahl der Vertreter des Landes
Niedersachsen Bestand haben, obwohl es sich nicht um
Unabhängige Mitglieder handelt.
Der Aufsichtsrat von Volkswagen entspricht jedenfalls
nicht dem Deutschen Corporate Governance Kodex …