Für Juristen ein Fest: 10 Jahre kostenfreie Gesetzeskommentare
Seit 2014 verlässliche Quelle für Anwälte, Richter und Mandanten: Der frei zugängliche Online-Gesetzeskommentar zum BGB im Volltext auf BGB.Kommentar.de
Mit ihrem Online-Gesetzeskommentar ohne Bezahlschranke und Registrierung hat die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft vor 10 Jahren ein großes Buch aufgeschlagen: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in einer neuen Form. Der digitale BGB-Kommentar ist seit 2014 im WWW verfügbar und konsequent gewachsen. Mit Kommentierungen von mehr als 50 Rechts- und Fachanwälten aus über 40 unterschiedlichen Kanzleien ist das Web-Angebot zu einer umfassenden Quelle avanciert – gleichermaßen für Experten wie auch für Nicht-Juristen.
Der BGB-Kommentar steht als Volltext klar unterteilt in zwei Bereiche zur Verfügung: Als allgemeinverständliche Ausführung für den Laien sowie auf juristisch-fachlichem Niveau für Juristen. Ob Kläger, Beklagte, Verteidiger, Staatsanwälte oder Richter: Jeder interessierte Besucher kann das Online-Angebot der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft kostenlos, ohne Anmeldung und Registrierung wahrnehmen – weltweit.
Vertrauen und Transparenz in eine fundierte, juristische Plattform
Wenn auch der Informationsfundus auf BGB.Kommentar.de über die letzte Dekade massiv angewachsen ist, zählt für die Herausgeber die Devise: Qualität statt Quantität. Um ein hohes fachliches Niveau und die Verständlichkeit in der für den Laien formulierten Rubrik konsequent sicherzustellen, setzt die Verlagsgesellschaft auf ein fachkundiges Autorennetzwerk aus Rechtsanwälten, Notaren und Kanzleien.
Sowohl für Mandanten als auch für Anwälte und Kanzleien bildet der Internetkommentar eine einzigartige Informationsquelle mit hohem Mehrwert. Mandanten profitieren von schneller, unabhängiger Transparenz sowie erhöhter Rechtssicherheit in akuten Fällen. Juristen, die als professionelle Autoren zu den Kommentierungen beitragen, fördern ihre Sichtbarkeit, Bekanntheit und ihr Image als spezialisierte Rechtsanwälte. Ferner bietet die Expertenausführung der Inhalte auch solchen Juristen einen schnell verfügbaren Werkzeugkoffer, die (noch) nicht als Autoren der Plattform tätig sind.
Jubiläum im Jura-Kosmos mit zuversichtlichen Perspektiven
Die Herausgeberin Dr. iur. Sabine von Göler, M.L.E., freut sich über die starke Entwicklung der Plattform bis hin zum 10-jährigen Jubiläum – und auf weiteres Wachstum: „Der Status quo des BGB-Kommentars zeigt, dass hohes Interesse von unterschiedlichen Seiten besteht und dass sich die Mehrwerte unseres Angebots für Leser und Mitwirkende gleichermaßen entfalten. Wir freuen uns auf die nächste Dekade mit kompetentem Aufwuchs unseres Autorennetzwerks und nützlichen Innovationen auf der Seite“.
Der gesamte Content auf BGB.Kommentar.de ist einfach über Suchmaschinen auffindbar und weltweit in über 160 Ländern indexiert. So konnte die Münchner Verlagsgesellschaft laut Google Analysen mit ihren Diensten zuletzt über 247.000 Nutzer pro Jahr mit juristischen Fachinformationen bedienen, die über 1 Mio. Seiten aufriefen.
Das BGB im Vordergrund – weitreichende Jura-Expertise im Hintergrund
Hohes Vertrauen genießen die Inhalte der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft nicht zuletzt aufgrund eines soliden juristischen Hintergrunds und langjähriger Erfahrung. Bereits seit dem Jahr 2000 ist die Gesellschaft für den spezialisierten Online-Stellenmarkt Karriere-Jura.de bekannt.
Ferner ist der BGB-Kommentar nicht der einzige Online-Gesetzeskommentar aus dem Hause. Ein Jahr nach dem BGB-Kommentar veröffentlichte die Verlagsgesellschaft den Kommentar zum GmbHG, dessen Angebot noch weitreichender ausfällt, da er zusätzlich auf Englisch veröffentlicht wird. Laut Herausgeberin eine schlichte Notwendigkeit für international tätige Kanzleien, die ihre Spezialisierung im Gesellschaftsrecht schließlich für potentielle Mandanten weltweit sichtbar machen müssen. Somit folgt für die Herausgeber im Jahr 2025 bereits das nächste 10-Jährige Jubiläum.
Leseproben / Kommentierung zu:
§ 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben (Autor Lennart Matzke)
§ 1 GmbHG Zweck; Gründerzahl (inkl. Exkurs zum Insolvenzrecht; Kanzlei Lieser Rechtsanwälte)
§ 7 GmbHG Registration of company (Author Patrick Küpper), englische Sprachversion