Autorenstatements und Abrufstatistiken BGB Kommentar
Die Kommentierungen zum BGB stellen neue Nutzerrekorde auf: Im letzten Bemessungszeitraum von unter einem Jahr sind > 200.000 Sitzungen zu verzeichnen, bei über 400.000 Seitenabrufen! Untenstehend finden Sie die aktuellen Zugriffszahlen auf den BGB Online-Kommentar als Grafik (Auswertung mittels Google Analytics). Angesichts des kontinuierlichen Wachstums ist mit äußerst hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass im Jahr 2016 mehr als 300.000 Sitzungen zu verzeichnen sein werden. Dass unser Werk der einzige Zivilrechtskommentar mit diesen Abrufzahlen ist, könnte nicht unwahrscheinlich sein. Zudem handelt es sich womöglich um den einzigen Zivilrechtskommentar mit einem derartigen Konzept. |
Außerdem haben uns zahlreiche Autoren erfreulich positive Rückmeldungen gegeben. Unser heutiger Auszug für Sie: "Ich bin Kommentatorin im Beck'schen OK sowie im Zivilrechtskommentar Dr. von Göler, über den ich bereits zahlreiche Mandatsanfragen erhalten habe", so Rechtsanwältin Dr. Barbara Ackermann Sprenger, Kanzlei BRP Renaud & Partner.
"Einige Mandanten haben mich bereits auf die Autorenschaft im BGB Kommentar über die Veröffentlichungsliste meiner Homepage angesprochen und meine Spezialisierung auch damit als belegt angesehen", so Rechtsanwältin Stefanie Hering, Kanzlei Oppler Hering. |