Autorenstatements und Abrufstatistiken BGB Kommentar

 

Die Kommentierungen zum BGB stellen neue Nutzerrekorde auf: Im letzten Bemessungszeitraum von unter einem Jahr sind

> 200.000 Sitzungen

zu ver­zeichnen, bei über 400.000 Seiten­ab­rufen!

Unten­­stehend finden Sie die aktuellen Zu­­griffs­­zahlen auf den BGB On­line-Kommen­tar als Grafik (Aus­wertung mittels Google Analytics).

An­gesichts des kon­tinuier­­lichen Wachs­­tums ist mit äußerst hoher Wahr­­schein­­lich­­keit davon aus­­zu­­gehen, dass im Jahr 2016 mehr als 300.000 Sitzungen zu ver­­zeichnen sein werden.

Dass unser Werk der ein­zige Zivil­rechts­kommen­tar mit diesen Ab­ruf­zahlen ist, könnte nicht un­wahr­schein­lich sein. Zudem handelt es sich wo­möglich um den ein­zigen Zivil­rechts­kommen­tar mit einem der­artigen Kon­zept.

Außerdem haben uns zahlreiche Autoren erfreulich positive Rückmeldungen gegeben.

Unser heutiger Auszug für Sie:

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"Ich bin Kommen­tatorin im Beck'schen OK sowie im Zivil­­rechts­­kommen­tar Dr. von Göler, über den ich be­reits zahl­­­rei­che Man­dats­­­an­­­fragen er­halten habe", so Rechts­an­wältin Dr. Barbara Acker­­mann Sprenger, Kanz­lei BRP Renaud & Partner.

 

 

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"Einige Man­dan­ten haben mich be­­reits auf die Autoren­­schaft im BGB Kommen­tar über die Ver­­öffent­lichungs­­liste meiner Home­­page an­­ge­­sprochen und meine Speziali­­sierung auch damit als be­­legt an­­ge­sehen", so Rechts­anwältin Stefanie Hering, Kanzlei Oppler Hering.

Screenshot_200000_Seitenabrufe_01-07-2015_bis_25-05-2016

Fußnoten