Geleitwort
Das Geleitwort von Prof. Dr. iur. Dr. iur. habil. Gerrick Frhr. v. Hoyningen-Huene ordnet das Projekt eines frei zugänglichen Online-Gesetzeskommentars ein.
Online-Kommentar
Geleitwort
Ende 2013 wurden mir erstmalig die Pläne des Verlages bekannt, einen frei verfügbaren Online-Kommentar zum Bürgerlichen Recht veröffentlichen zu wollen. Neben der Internet-Darstellung des Gesetzes sollte es ein Expertenkommentar auf fachlich hohem Niveau werden, der von Umfang und Praxisbedeutung her dem bekannten BGB-Kommentar Palandt nicht unähnlich wäre.
Ein Jahr später ist festzustellen, dass es dem Verlag gelungen ist, eine Vielzahl prominenter und hervorragend qualifizierter Autoren zu gewinnen.
Diese kommentieren in ihrem Spezialbereich des Zivilrechts den Gesetzestext und seine Anwendung sowohl für die Leserschaft der Rechtslaien als auch für unsere Berufskollegen.
Die Zitierfähigkeit mit Randnummern ermöglicht eine gute Verbreitung in Fachkreisen. Angesichts der registrierungsfrei veröffentlichten Internetinhalte kann von einer ausgezeichneten Indexierung durch die gängigen Internet-Suchmaschinen wie Google ausgegangen werden. Ein schlüssiges Verbreitungskonzept ist damit gegeben.
Dass diese Online-Publikation bei Juristen wie Rechtslaien gleichermaßen eine sehr starke und positive Resonanz erhalten wird, daran hege ich keinen Zweifel, handelt es sich doch beim Bürgerlichen Gesetzbuch um das zentrale Kerngesetz unseres Landes, mit dem sich jeder Bürger und jeder Jurist mehrmals pro Jahr beschäftigen muss: Jeder Kaufvertrag, die Arbeitsverhältnisse, die Grundlagen des Gesellschaftsrechts, der Verzugszins, ein ganzes Buch jeweils zum Familien- und zum Erbrecht - unser tägliches Leben wird vom BGB bestimmt.
Ich wünsche zur Veröffentlichung alles Gute und insbesondere auch den Erfolg, der diesem großartigen Projekt gebührt.
Prof. Dr. iur. Dr. iur. habil. Gerrick Frhr. v. Hoyningen-Huene
maat-Rechtsanwälte, München