Case-Study:

Causa VW

Die Kardinalfehler
Ergänzendes Material
Michael Falter
Rechtsanwalt, DWF

Prüfungsschema:

I. ENTLASTUNG DES VORSTANDES, § 120 AKTG

1. Entlastungsbeschluss

1.1 Folgen des Beschlusses

Billigung der Organtätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr und

Vertrauenserweis für die Zukunft

1.2 Anfechtbarkeit des Beschlusses

1.2.1 Begehung eines gravierenden Gesetzesverstoßes und

1.2.2 Entlastung entgegen dem Willen einer Aktionärsminderheit

2. Verweigerung der Entlastung

Misstrauensvotum

Führt nicht zur Abberufung des Vorstands, § 84 Abs. 3 AktG

 a) Zuständigkeit liegt beim Aufsichtsrat

 b) Vorliegen eines wichtigen Grundes

  Verweigerung der Entlastung stellt keinen wichtigen Grund dar

  ausdrücklicher Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung erforderlich



II. ENTLASTUNG DES AUFSICHTSRATES, § 120 AKTG

1. Entlastungsbeschluss

1.1 Folgen des Beschlusses

Billigung der Organtätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr und

Vertrauenserweis für die Zukunft

1.2 Anfechtbarkeit des Beschlusses

„Die Entlastungs-
beschlüsse dürften
rechtswidrig und
damit anfechtbar
sein.“