Management-Blog
WirtschaftsWoche

Case-Study Teil 2:

Causa VW

Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?
Das sagt der Rechtsexperte:
Dr. Christian Rolf
Partner, Willkie Farr & Gallagher LLP

spr�che gegen Vertreter solventer (Gro�-) Aktion�re bestehen und auch (politisch) durch­setzbar sind, kann hier nicht gepr�ft werden.

Eine Sondersituation bei VW ergibt sich im �brigen durch die Beteiligung des Landes Nie­dersachsen, das nicht nur Gro�aktion�r und �ber das VW-Gesetz weiter privilegiert ist, son­dern auch auf die von VW gezahlten Steuern angewiesen ist. Insbesondere die Auswirkun­gen f�r das Land Niedersachsen und seine Kommunen, die als Werksstandorte von hohen Gewerbesteuereinnahmen profitieren, sind keine abw�gungsf�higen Kriterien f�r die Ent­scheidung einer Vorstandshaftung.



�Eine Sondersituation ist die Beteiligung des Landes Niedersachsen, denn man ist auch auf die von VW bezahlten Steuern angewiesen.�