spr�che gegen Vertreter solventer (Gro�-) Aktion�re bestehen und auch (politisch) durchsetzbar sind, kann hier nicht gepr�ft werden.
Eine Sondersituation bei VW ergibt sich im �brigen durch die Beteiligung des Landes Niedersachsen, das nicht nur Gro�aktion�r und �ber das VW-Gesetz weiter privilegiert ist, sondern auch auf die von VW gezahlten Steuern angewiesen ist. Insbesondere die Auswirkungen f�r das Land Niedersachsen und seine Kommunen, die als Werksstandorte von hohen Gewerbesteuereinnahmen profitieren, sind keine abw�gungsf�higen Kriterien f�r die Entscheidung einer Vorstandshaftung.
�Eine Sondersituation ist die Beteiligung des Landes Niedersachsen, denn man ist auch auf die von VW bezahlten Steuern angewiesen.�

