Management-Blog
WirtschaftsWoche

Case-Study Teil 2:

Causa VW

Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?
Das sagt die D&O-Versicherung:
Michael Hendricks
Rechtsanwalt, Standing Legal Counsel für die Howden Germany GmbH


„Die Deckungs­summen einzelner DAX 30-Konzerne erreichen mittlerweile 1 Milliarde Euro.“

Die Funktion der D&O-Versicherung für Verantwortliche im VW Abgasskandal

Die „Directors and Officers"-Versicherung (D&O) ist nach erster Verbreitung in den 80iger Jahren heute ein fester Bestandteil der Risikoabsicherung in Unternehmen jeder Größenordnung. DAX 30-Konzerne sind ausnahmslos D&O-versichert mit Deckungssummen, die Beträge von mittlerweile 1 Mrd. Euro erreichen. Konsortien von mitunter mehr als 30 in- und ausländischen Versicherungsgesellschaften sind am Aufbau der großen Versicherungsprogramme beteiligt. Versichert sind beispielsweise ohne namentliche Nennung sämtliche Organmitglieder der Konzerngesellschaften, amtierende, ehemalige und auch künftige Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte sowie Verantwortliche in verschiedenen Funktionen, wie beispielsweise Prokuristen, leitende Angestellte, Beauftragte für Datenschutz, Betriebssicherheit, Compliance usw.

Wann tritt die Versicherung ein?

Werden Verantwortliche aufgrund behaupteter Pflichtverletzungen für Vermögens­schäden in Anspruch genommen, so ist der Versicherungsfall unter der D&O-Police ausgelöst. Der Versicherer erfüllt dann sein vertragliches Leistungsversprechen. Zum einen die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche und zum anderen die Freistellung von Schadenersatzforderungen für den Fall der Begründetheit. Da die Haftungslagen zumeist undeutlich sind, suchen die Betroffenen, also die Kläger und Beklagten, zur Vermeidung streitiger gerichtlicher Auseinandersetzungen durch die Instanzenzüge einen Vergleich. So geschehen jüngst im Fall der Deutschen Bank mit Breuer.

Obliegenheiten und Versicherungsbestätigungen

Die im Falle VW betroffenen Vorstände und in erster Linie Martin Winterkorn sind ver­sicherungsvertraglich verpflichtet, das Konsortium der D&0-Versicherungs­gesellschaften vollständig mit solchen Informationen zu versorgen, die für die Beurteilung der Haftungsfrage von Bedeutung sind. Dies geht naturgemäß einher mit dem Informationsaustausch der für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen beauftragten Rechtsanwälte. Auch wenn Schadenersatzansprüche noch nicht erhoben wurden, sehen D&O-Versicherungspolicen eine umfangreiche vorsorgliche Rechtsberatung vor, damit sehr frühzeitig eine Verteidigungsstrategie abgestimmt werden kann. In diesem Zusammenhang gibt der D&0-Versicherer eine vorläufige Deckungsbestätigung für sämtliche mit der Anspruchsabwehr anfallenden Kosten.

Innen- und Außenansprüche

Die D&O-Versicherung tritt zum einen im Falle der Inanspruchnahme versicherter Personen von Seiten Dritter ein. Zum anderen ist auch der Binnenregress versichert, wenn also der Aufsichtsrat den Vorstand auf Schadenersatz in Anspruch nimmt.