Management-Blog
WirtschaftsWoche

Case-Study Teil 2:

Causa VW

Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?
Das sagt die D&O-Versicherung:
Michael Hendricks
Rechtsanwalt, Standing Legal Counsel f�r die Howden Germany GmbH


�Die Deckungs­summen einzelner DAX 30-Konzerne erreichen mittlerweile 1 Milliarde Euro.�

Die Funktion der D&O-Versicherung f�r Verantwortliche im VW Abgasskandal

Die �Directors and Officers"-Versicherung (D&O) ist nach erster Verbreitung in den 80iger Jahren heute ein fester Bestandteil der Risikoabsicherung in Unternehmen jeder Gr��enordnung. DAX 30-Konzerne sind ausnahmslos D&O-versichert mit Deckungssummen, die Betr�ge von mittlerweile 1 Mrd. Euro erreichen. Konsortien von mitunter mehr als 30 in- und ausl�ndischen Versicherungsgesellschaften sind am Aufbau der gro�en Versicherungsprogramme beteiligt. Versichert sind beispielsweise ohne namentliche Nennung s�mtliche Organmitglieder der Konzerngesellschaften, amtierende, ehemalige und auch k�nftige Vorst�nde, Gesch�ftsf�hrer und Aufsichtsr�te sowie Verantwortliche in verschiedenen Funktionen, wie beispielsweise Prokuristen, leitende Angestellte, Beauftragte f�r Datenschutz, Betriebssicherheit, Compliance usw.

Wann tritt die Versicherung ein?

Werden Verantwortliche aufgrund behaupteter Pflichtverletzungen f�r Verm�gens­sch�den in Anspruch genommen, so ist der Versicherungsfall unter der D&O-Police ausgel�st. Der Versicherer erf�llt dann sein vertragliches Leistungsversprechen. Zum einen die Abwehr unbegr�ndeter Schadenersatzanspr�che und zum anderen die Freistellung von Schadenersatzforderungen f�r den Fall der Begr�ndetheit. Da die Haftungslagen zumeist undeutlich sind, suchen die Betroffenen, also die Kl�ger und Beklagten, zur Vermeidung streitiger gerichtlicher Auseinandersetzungen durch die Instanzenz�ge einen Vergleich. So geschehen j�ngst im Fall der Deutschen Bank mit Breuer.

Obliegenheiten und Versicherungsbest�tigungen

Die im Falle VW betroffenen Vorst�nde und in erster Linie Martin Winterkorn sind ver­sicherungsvertraglich verpflichtet, das Konsortium der D&0-Versicherungs­gesellschaften vollst�ndig mit solchen Informationen zu versorgen, die f�r die Beurteilung der Haftungsfrage von Bedeutung sind. Dies geht naturgem�� einher mit dem Informationsaustausch der f�r die Abwehr von Schadenersatzanspr�chen beauftragten Rechtsanw�lte. Auch wenn Schadenersatzanspr�che noch nicht erhoben wurden, sehen D&O-Versicherungspolicen eine umfangreiche vorsorgliche Rechtsberatung vor, damit sehr fr�hzeitig eine Verteidigungsstrategie abgestimmt werden kann. In diesem Zusammenhang gibt der D&0-Versicherer eine vorl�ufige Deckungsbest�tigung f�r s�mtliche mit der Anspruchsabwehr anfallenden Kosten.

Innen- und Au�enanspr�che

Die D&O-Versicherung tritt zum einen im Falle der Inanspruchnahme versicherter Personen von Seiten Dritter ein. Zum anderen ist auch der Binnenregress versichert, wenn also der Aufsichtsrat den Vorstand auf Schadenersatz in Anspruch nimmt.