dens, wie etwa nach � 287 ZPO, der dem Gericht die M�glichkeit erlaubt, die Schadensh�he nach freier �berzeugung zu beurteilen.
5. Was der Aufsichtsrat jetzt unternehmen muss
Was feststeht: VW hat Fahrzeuge in den Verkehr gebracht, die aufgrund zu hoher Abgaswerte die Zulassungsvoraussetzungen in den USA nicht erf�llen, und damit gesetzliche Bestimmungen verletzt. Sicher ist auch, dass dies durch den Einsatz manipulativer Software verschleiert wurde.17 Dadurch ist VW ein astronomischer Schaden entstanden.
Man kann jetzt hin und her �berlegen, ob die Anschaffung der Software pflichtwidrig war, oder ob es darauf ankommt, dass die Software vom Werk aus so eingestellt werden konnte, dass die Fahrzeuge bei dem Betrieb auf dem Pr�fstand andere Werte liefern, oder ob das nachtr�glich so programmiert wurde. Man kann weiter suchen, ob es eine Order oder Billigung gab, die Software so zu justieren. Und man kann auch lange pr�fen, ob nicht Bosch f�r das Debakel verantwortlich sei, die jedenfalls ausweislich der Klage in den USA die Kontrolle �ber die Software gehabt haben sollen.18 Die Pr�fung w�re endlos.
Aus meiner Sicht ist in eine ganz andere Richtung zu denken. Wenn man die S�tze aus der oben genannten Entscheidung des LG M�nchen I ernst nimmt, w�re zu fragen, ob der Vorstand von VW den Betrieb so organisiert hat, dass verhindert wird, Fahrzeuge in den Verkehr zu bringen, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht erf�llen und somit Verbraucher get�uscht werden. Der Aufsichtsrat muss danach die Funktionsf�higkeit des Compliance- Systems hinterfragen. Und hier gilt: Das Compliance System muss gerade in schadensanf�lligen Bereichen wirken19.
Liest man dazu eine Pressemitteilung vom M�rz diesen Jahres20, die VW im Zusammenhang mit dem Vorwurf der T�uschung des Kapitalmarktes geschaltet hat, kommt man der Sache schon n�her:
Das Dieselprojekt war f�r VW zun�chst ein Prestigeprojekt, n�mlich, wie es dort hei�t, eine
17 Fn. 4.
18 Mittlerweile sind Vorw�rfe gegen�ber Bosch in den Mittelpunkt der �ffentlichen Aufmerksamkeit ger�ckt, wonach die Rolle des Unternehmens weit �ber die eines Lieferanten der Software hinausging. So soll Bosch gewusst haben, dass die Nutzung der Software nach amerikanischen Recht verboten ist und auch nachdem VW der Bitte nach einer Freistellung von Haftungsanspr�chen im Zusammenhang mit der Verwendung der Software nicht nachgekommen ist, die Software �ber Jahre hinweg weiterentwickelt haben. Dabei soll sogar vertraglich festgehalten worden sein, dass eine Ver�nderung der Software nur mit Zustimmung von Bosch erfolgen durfte. Quelle: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrieibosch-und-dieselgate- wie-tief-stecken-die-stuttgarter-im-abgas- sumpf/14512918.html.
19 Im Urteil des LG M�nchen I wurden Aktivit�ten in Nigeria einem �ohne Zweifel" besonders korruptionsanf�lligen Umfeld zugeordnet, die �strengen Sorgfaltsma�st�ben gen�gen" muss, so auch Fleischer, NZG 2014, 321, 324.
20 http://www.volkswagenag.com/content/vwcorp/info center/de/news/2016/03/Volkswagen.html
�Gerade in schadensanf�lligen Bereichen muss das Compliance-System wirken.�

