Management-Blog
WirtschaftsWoche

Case-Study Teil 2:

Causa VW

Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?
Das sagt der Rechtsexperte:
Dr. Christian Rolf
Partner, Willkie Farr & Gallagher LLP

�strategische Entscheidung von Volkswagen im Jahr 2005, in den USA eine gro� angelegte Dieseloffensive zu starten und dieser in Europa damals bereits sehr erfolg­reichen Technologie auch in den USA zum Durchbruch zu verhelfen.�

Erkannt wurde auch, dass das Projekt schwierig umzusetzen war, denn nach dem

�damals strengsten Standard in den USA durften nur 31 mg/km Stickoxide (NOx) emittiert werden � rund sechsmal weniger als nach der zu jener Zeit in Europa g�lti­gen EU5-Norm. Bei der Konstruktion moderner Dieselmotoren stehen Techniker und Ingenieure vor der Herausforderung, dass jede Ma�nahme zur Stickoxid-Reduktion dazu f�hrt, dass bei anderen Parametern (bspw. CO2) Abstriche gemacht werden m�ssen.�

VW hatte damit erkannt, dass die Umsetzung des Projekts vor einem Zielkonflikt stand. Um, wie es dann hei�t,

�diesen Zielkonflikt im Rahmen der Zeit- und Kostenvorgaben f�r den EA189 zufriedenstellend zu l�sen, entschloss sich nach bisherigem Erkenntnisstand in der Folgezeit eine Gruppe von Personen, die im Einzelnen aktuell noch ermittelt werden, auf Ebenen unterhalb des Konzern-Vorstands im Bereich Aggregate-Entwicklung dazu, die Motorsteuerungssoftware zu ver�ndern.�

Was dann das Fass wohl zum �berlaufen brachte, war die Tatsache, dass die Manipulation offenbar verlockend leicht durchf�hrbar war, denn es

�handelte sich dabei um einen punktuellen, aber schwerwiegenden und von Volkswagen nachdr�cklich bedauerten Eingriff in die Motorsteuerungssoftware, der aber durch relativ kleine Ver�nderungen innerhalb des f�r die Entwicklung der Steuerungssoftware verf�gbaren Budgets m�glich war.�

Mann kann sich gut vorstellen, wie das abgelaufen ist: Der Vorstand gibt ein extrem wichti­ges, aber technisch schwierig umzusetzendes Ziel vor, und das zudem unter hohem Zeitdruck und mit kleinem Budget. Die M�glichkeit, die Zielvorgaben durch eine Manipulation zu erreichen, war zugleich einfach. F�r Complianceverst��e ist diese Situation fast schon typisch. Gerade hier h�tte man von einem Compliance-System erwarten d�rfen, dass es genau pr�ft, ob die Zielvorgaben des Vorstands mit legalen Mittel umgesetzt werden. Und das hei�t zu fragen, ob es interne oder, was noch besser ist, externe unabh�ngige Pr�fungen gab, ob die strengen Abgaswerte wirklich eingehalten werden, die man zuvor offenbar als das Nadel�hr des Projektes identifiziert hatte. Danach sieht es nicht



�Was das Fass wohl zum �berlaufen brachte, war die Tatsache, dass die Manipulation offenbar verlockend einfach durchzuf�hren war.�