Management-Blog
WirtschaftsWoche

Case-Study Teil 2:

Causa VW

Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?
Das sagt der Rechtsexperte:
Dr. Christian Rolf
Partner, Willkie Farr & Gallagher LLP

Vertiefte Sicht



Muss der VW-Aufsichtsrat Vorst�nde in Regress nehmen?


Der Abgasskandal f�hrt zu dramatisch hohen Sch�den f�r VW. Neben Bu�geldern und aus­l�ndischen Strafzahlungen drohen Schadensersatzanspr�che der Autok�ufer, und nicht zuletzt von Aktion�ren. Aktion�rsklagen laufen bereits als Securities Class Actions in den USA, und auch in Deutschland haben diese Verfahren begonnen.1 Wie in solchen F�llen �blich, beginnt das �Schwarze Peter" Spiel - VW schiebt die Verantwortlichkeit auf einzelne Mitarbeiter, welche die zur Manipulation taugliche Software einsetzten, um die U.S. Beh�rden und damit die Verbraucher �ber die Abgaswerte zu t�uschen. Erste Schuldeingest�ndnisse liegen vor.2 Es ist allerdings kaum damit zu rechnen, dass diese Mitarbeiter die Schuld alleine �bernehmen werden. Vielmehr ist mit Behauptungen zu rechnen, dass das Vorgehen �von oben abgesegnet" war. In den USA wurde eine Mitverantwortung von Bosch behauptet, was derzeit gerichtlich �berpr�ft wird.

Im Zentrum der Pr�fung des VW-Aufsichtsrats muss bereits jetzt die Frage stehen, ob zivil­rechtliche Schadensersatzanspr�che gegen die amtierenden oder ehemaligen Vorst�nde von Volkswagen geltend zu machen sind und was daf�r jetzt zu tun ist.



1.      Rechtlicher Rahmen des Aktienrechts

Nach � 93 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) haben die Vorst�nde bei ihrer Gesch�ftsf�hrung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Gesch�ftsleiters anzuwenden. Nach � 91 Abs. 2 AktG muss der Vorstand geeignete Ma�nahmen treffen, insbesondere ist ein �berwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gef�hrdende Entwicklungen fr�h erkannt werden. Verletzt ein Vorstandsmitglied seine Pflichten, bestimmt � 93 Abs. 2 Satz 1 AktG, dass es der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.

Der Aufsichtsrat muss den Vorstand nach � 111 AktG dabei �berwachen. � 116 AktG be- stimmt, dass � 93 Abs. 2 AktG auch f�r die Aufsichtsratsmitglieder gilt, was dazu f�hrt, dass ein Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft f�r den Schaden haftet, welcher ihr bei unzureichender �berwachung der Vorst�nde entsteht. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates z�hlt






1 Das LG Braunschweig hat am 5. August 2016 einen Vorlagebeschluss nach � 6 KapMuG erlassen (5 OH 62/16) und dem OLG Braunschweig verschiedene Fragen zur Entscheidung vorgelegt, die im Zusammenhang mit Anspr�chen nach � 37b Abs. 1 WpHG und � 826 BGB stehen, weil VW falsche Informationen mitgeteilt oder Insiderinformationen um die Abgasmanipulation der Motoren VE EA 189 zu sp�t ver�ffentlicht und Anleger dadurch gesch�digt hat.
2 https://www.justice.gov/opa/pr/volkswagen-engineer-pleads-guilty-his-role-conspiracy-cheat-us-emissions-tests

�Der Aufsichtsrat
von VW muss bereits jetzt pr�fen, ob zivilrechtliche Anspr�che gegen amtierende oder ehemalige Vorst�nde bestehen.�